Unterstuetzung


Aktion 5 des Aktionsprogramms JUGEND - Flankierende Maßnahmen - dient dazu, an Jugendaktivitäten beteiligte Personen dabei zu unterstützen, Projekte zu entwickeln und deren Qualität zu verbessern. Die Leiter von Partnergruppen können ein Vorbereitungstreffen vereinbaren, um die Machbarkeit des Projekts zu prüfen, bevor sie den Projektantrag stellen. 
Aktion 5 beinhaltet auch eine Unterstützung bei der Schulung von Jugendarbeitern und Jugendbetreuern in den Bereichen Projektmanagement, interkulturelle Arbeitsmethoden und Sprachkenntnisse.
Nähere Informationen über die flankierenden Maßnahmen finden Sie in Kapitel G . Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Nationale Agentur. 

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