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Aktion 5 des Aktionsprogramms JUGEND - Flankierende Maßnahmen - dient dazu, an Jugendaktivitäten
beteiligte Personen dabei zu unterstützen, Projekte zu entwickeln und deren Qualität
zu verbessern. Die Leiter von Partnergruppen können ein Vorbereitungstreffen
vereinbaren, um die Machbarkeit des Projekts zu prüfen, bevor sie den Projektantrag
stellen.
Aktion 5 beinhaltet auch eine Unterstützung bei der Schulung von Jugendarbeitern und Jugendbetreuern in den Bereichen
Projektmanagement, interkulturelle Arbeitsmethoden und Sprachkenntnisse.
Nähere Informationen über die flankierenden Maßnahmen finden Sie in Kapitel G . Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Nationale
Agentur.
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