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Die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses beruht auf dem Prinzip der
Kofinanzierung, die weitere öffentliche und/oder private Beiträge voraussetzt. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht
sämtliche Projektkosten tragen. Daher sind finanzielle Beiträge oder Sachleistungen aller Partner
unerlässlich, um das Projekt zu finanzieren. Die Teilnehmer sollten sich so weit wie
möglich an der Beschaffung von Mitteln beteiligen, so dass sie zur Ganze in die Vorbereitung des Projekts eingebunden
sind.
Bei der Berechnung des Gemeinschaftszuschusses wird von den tatsächlichen Reisekosten sowie den
außergehwohnlichen Kosten, von Festbetragen für alle anderen Projektkosten sowie von
Pauschalbeträgen pro Teilnehmer und Tag
ausgegangen. Die Berechnung der Pauschalbeträge erfolgt auf der Grundlage der Zahl der
Nächte, auf die ein voller Programmtag folgt. Die Obergrenzen für Festbeträge
und Pauschalbeträge gehen aus Abschnitt C.9
hervor, können jedoch abhängig davon variieren, in welchem Programmland der Projektantrag gestellt
wird.
Mit Ausnahme von Reisekosten und außergehwohnliche Kosten ist der Beitrag der Gemeinschaft zu den
Aktivitäten nicht direkt mit spezifischen Kosten verknüpft und besteht aus Festbeträgen, die nicht nachgewiesen oder gerechtfertigt werden müssen. Die Begünstigten
können den Zuschuss nach ihrem Ermessen verwenden, solange sie die in der Tabelle in Abschnitt C.9 festgehaltenen Verpflichtungen
erfüllen.
Dieser Finanzierungsmechanismus soll den Bewerbern die Einschätzung des zu erwartenden Zuschusses und eine realistische Planung des Austauschprojekts
erleichtern.
Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der Ziele und der Art jener Aktivitäten
enthalten, für die der Zuschuss verwendet werden soll. Dies ist eines der
Elemente, die wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung des Projekts haben.
Gemeinschaftsbeitrag
Entsendegruppe
 | 70% der tatsächlichen Reisekosten (für Jugendliche und Gruppenleiter) |
 | Beitrag zu einem vorbereitenden Planungsbesuch. |
 | Festbetrag für die Vorbereitung der Teilnehmer und der Aktivitäten (einschließlich
Versicherung) |
 | Tatsächliche außergewöhnliche Kosten für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
sowie für besondere Aktivitäten. |
Aufnahmegruppe
 | Festbetrag für die Vorbereitung der Aktivitäten sowie der Teilnehmer (einschließlich
Versicherung) |
 | Festbetrag pro Projekt zur Abdeckung der allgemeinen Aktivitätskosten |
 | Pauschalbetrag pro Teilnehmer (Jugendliche und Gruppenleiter) und Tag |
 | Tatsächliche außergewöhnliche Kosten für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
sowie für besondere Aktivitäten. |
Vorbereitender Planungsbesuch
Bei einem vorbereitenden Planungsbesuch werden 100 % der Reisekosten und ein Pauschalbetrag pro Tag
finanziert. Diese Zuschüsse werden für höchstens zwei Tage und für einen Teilnehmer pro Entsendegruppe
gewährt; für zwei Personen unter der Bedingung, dass der zweite Teilnehmer ein Jugendlicher
ist. Das Planungstreffen sollte im Aufnahmeland stattfinden.
Außergewöhnliche Kosten
Eine Reihe von Zusatzkosten können übernommen werden, wenn das Projekt benachteiligte Jugendliche
beinhaltet, die unter Umstanden besondere Bedürfnisse haben (aufgrund einer Behinderung oder anderer
Umstände), wenn es einen spezifischen pädagogischen Inhalt aufweist und/oder wenn eine solche Finanzierung aufgrund der besonderen Natur der
Aktivitäten ratsam erscheint.
Kosten für Impfungen und Visa gelten als außergewöhnliche
Kosten.
Sämtliche außergewöhnlichen Kosten müssen als tatsächliche Kosten belegt und nachgewiesen
werden.
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