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Die Nationalen Agenturen stellen offizielle Antragsformulare zur Verfügung. Diese Formulare
können auch von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden
(siehe Anhang). In Abschnitt B.5 erfahren Sie, wann Sie ihren Projektantrag einreichen
können.
Bei bilateralen oder trilateralen Austauschprojekten müssen die
Entsende- und
Aufnahmegruppen getrennte Projektanträge bei ihren jeweiligen Nationalen Agenturen
stellen.
Bei einem multilateralen Austausch bewirbt sich die Aufnahmegruppe (koordinierende
Gruppe) im Namen sämtlicher Partner bei ihrer Nationalen Agentur. Handelt es sich bei einem multilateralen Austausch um ein
Wanderprojekt, so kann sich jede der Partnergruppen (koordinierende Gruppe) im Namen aller Partner bei ihrer Nationalen Agentur
bewerben.
Europäische Jugendorganisationen, die in einem Programmland ihren Sitz haben und Niederlassungen in mindestens acht
Programmländern haben, können sich direkt bei der Europäischen Kommission
bewerben. Darüber hinaus konnten sie sich über ihre nationalen Niederlassungen bei deren jeweiligen Nationalen Agenturen
bewerben.
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