Bewerbung


Die Nationalen Agenturen stellen offizielle Antragsformulare zur Verfügung. Diese Formulare können auch von der Website der Kommission sowie von anderen Websites heruntergeladen werden (siehe Anhang). In Abschnitt B.5 erfahren Sie, wann Sie ihren Projektantrag einreichen können.

Bei bilateralen oder trilateralen Austauschprojekten müssen die Entsende- und Aufnahmegruppen getrennte Projektanträge bei ihren jeweiligen Nationalen Agenturen stellen.

Bei einem multilateralen Austausch bewirbt sich die Aufnahmegruppe (koordinierende Gruppe) im Namen sämtlicher Partner bei ihrer Nationalen Agentur. Handelt es sich bei einem multilateralen Austausch um ein Wanderprojekt, so kann sich jede der Partnergruppen (koordinierende Gruppe) im Namen aller Partner bei ihrer Nationalen Agentur bewerben.

Europäische Jugendorganisationen, die in einem Programmland ihren Sitz haben und Niederlassungen in mindestens acht Programmländern haben, können sich direkt bei der Europäischen Kommission bewerben. Darüber hinaus konnten sie sich über ihre nationalen Niederlassungen bei deren jeweiligen Nationalen Agenturen bewerben.
  

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