Die Finanzierung von EFD-Projekten beruht auf dem Prinzip der Kofinanzierung. Das
bedeutet, dass neben dem Gemeinschaftszuschuss auch andere öffentliche oder private Beitrage vorgesehen
sind. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht für die gesamten Projektkosten
aufkommen. Es sind Beitrage der Entsende- und Aufnahmeorganisationen in Geld- oder Sachleistungen
erforderlich, um die Gesamtkosten des Projekts zu decken. Die Europäische Union
übernimmt bestimmte Kosten und leistet einen Beitrag zu den Aktivitätskosten der
Entsende- und der Aufnahmeorganisation.
Mit Ausnahme der Reisekosten der Freiwilligen, des Taschengeldes und der
außergewöhnlichen Kosten dient der Zuschuss der Gemeinschaft zu den Aktivitäten nicht direkt zur Abdeckung bestimmter
Kosten, sondern besteht aus Festbeträgen und Pauschalbeträgen, deren Verwendung nicht
begründet werden muss. Die maximalen Festbetrage und Pauschalbeträge sind in Abschnitt D.12
angegeben, können jedoch je nach Programmland variieren. Die Organisationen können
die Gemeinschaftsbeiträge nach eigenem Ermessen verwenden, sofern sie die in den Tabellen in Abschnitt D.12 festgehaltenen Verpflichtungen
erfüllen.
Zuschüsse werden für die Tätigkeit von Entsendeorganisationen, von Aufnahmeorganisationen und in bestimmten
Fällen von koordinierenden Organisationen gewährt.
Entsendeorganisationen
Aufnahmeorganisationen

Außergewöhnliche Kosten
Der Gemeinschaftszuschuss kann auf außergewöhnliche Ausgaben des/der Freiwilligen erweitert
werden, sofern diese Ausgaben notwendig und begründet sind. Gemeint sind außergewöhnlichen
Ausgaben, die zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse des/der Freiwilligen dienen
(medizinische Versorgung, Zusatzschulungen, besondere Einrichtungen, zusätzliche
Begleitperson usw.). Diese Kosten werden zur Ganze übernommen, sofern sie zweifelsfrei mit der
Durchführung des EFD-Projekts zusammenhängen.
Bei den außergewöhnlichen Kosten handelt es sich um tatsächliche Kosten. Sämtliche
außergewöhnlichen Ausgaben müssen nachgewiesen werden.
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