Finanzierung


Die Finanzierung von EFD-Projekten beruht auf dem Prinzip der Kofinanzierung. Das bedeutet, dass neben dem Gemeinschaftszuschuss auch andere öffentliche oder private Beitrage vorgesehen sind. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht für die gesamten Projektkosten aufkommen. Es sind Beitrage der Entsende- und Aufnahmeorganisationen in Geld- oder Sachleistungen erforderlich, um die Gesamtkosten des Projekts zu decken. Die Europäische Union übernimmt bestimmte Kosten und leistet einen Beitrag zu den Aktivitätskosten der Entsende- und der Aufnahmeorganisation. 

Mit Ausnahme der Reisekosten der Freiwilligen, des Taschengeldes und der außergewöhnlichen Kosten dient der Zuschuss der Gemeinschaft zu den Aktivitäten nicht direkt zur Abdeckung bestimmter Kosten, sondern besteht aus Festbeträgen und Pauschalbeträgen, deren Verwendung nicht begründet werden muss. Die maximalen Festbetrage und Pauschalbeträge sind in Abschnitt D.12 angegeben, können jedoch je nach Programmland variieren. Die Organisationen können die Gemeinschaftsbeiträge nach eigenem Ermessen verwenden, sofern sie die in den Tabellen in Abschnitt D.12 festgehaltenen Verpflichtungen erfüllen.

Zuschüsse werden für die Tätigkeit von Entsendeorganisationen, von Aufnahmeorganisationen und in bestimmten Fällen von koordinierenden Organisationen gewährt. 

Entsendeorganisationen

Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND

  Pflichten der Entsendeorganisation

bullet Internationale Reisekosten des/der Freiwilligen (100 % der tatsächlichen Kosten bei Vorlage von Belegen)
bullet Visa und Impfungen des/der Freiwilligen (100% der tatsächlichen Kosten)
bulletBeitrag zu den Entsendeaktivitäten (Festbetrag + Pauschalbetrag)
bulletAußergewöhnliche Kosten des/der Freiwilligen (Ersatz der tatsächlichen Kosten bei Vorlage von Belegen)
bulletVorbereitender Planungsbesuch (tatsächliche Kosten + Pauschalbetrag für max. 2 Tage)
bullet  Auswahl und Vorbereitung des/der Freiwilligen 
bullet Kontaktpflege mit dem/der Freiwilligen
bulletFolgemaßnahmen
bulletBeschaffen von Visa und Abschluss von Versicherungen

Aufnahmeorganisationen

Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND

  Pflichten der Aufnahmeorganisation

bullet Taschengeld für den Freiwilligen/die Freiwillige (feststehender monatlicher Pauschalbetrag
bulletBeitrag zu den Aufnahmeaktivitäten (Festbetrag + Pauschalbetrag)
bulletAußergewöhnliche Kosten des/der Freiwilligen (Ersatz der tatsächlichen Kosten bei Vorlage von Belegen)
bullet Aufgabenbezogene Unterstützung· Persönliche Unterstützung 
bullet Tutor
bullet Sprachausbildung 
bullet Unterbringung und Verpflegung des/der Freiwilligen 
bullet Transport vor Ort
bullet Wenn die Aufnahmeorganisation die Schulung nach der Ankunft organisiert, wird ein spezifischer Betrag pro Freiwilligen/Freiwilliger gezahlt (Minimum 5 EFD-Freiwillige in Programmländern) 
bullet  Befolgung der inhaltlichen Vorgaben für Schulungen nach der Ankunft.


Außergewöhnliche Kosten

Der Gemeinschaftszuschuss kann auf außergewöhnliche Ausgaben des/der Freiwilligen erweitert werden, sofern diese Ausgaben notwendig und begründet sind. Gemeint sind außergewöhnlichen Ausgaben, die zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse des/der Freiwilligen dienen (medizinische Versorgung, Zusatzschulungen, besondere Einrichtungen, zusätzliche Begleitperson usw.). Diese Kosten werden zur Ganze übernommen, sofern sie zweifelsfrei mit der Durchführung des EFD-Projekts zusammenhängen.

Bei den außergewöhnlichen Kosten handelt es sich um tatsächliche Kosten. Sämtliche außergewöhnlichen Ausgaben müssen nachgewiesen werden.

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