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Nach Abschluss einer Gruppeninitiative möchte die Gruppe die Arbeit am Projekt möglicherweise
mit einem oder mehreren Partnern in zumindest einem anderen Programmland
fortsetzen. Daher besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Vernetzungsaktivitäten
zu beantragen, die es Gruppeninitiativen erlauben, auf europäischer Ebene
zusammenzuarbeiten.
Beispiele für Vernetzungsaktivitäten sind die Einrichtung einer gemeinsamen
Website, Informationsaustausch, Versammlungen usw.
Für Vernetzungsaktivitäten gelten dieselben Kriterien, Prioritäten und Regeln
für die Gewahrung von Zuschüssen wie für Gruppeninitiativen. Jene
Gruppeninitiative, die die Vernetzungsaktivitäten koordiniert, bewirbt sich im Namen des gesamten Netzwerks bei der Nationalen
Agentur.
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