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Einige der im Handbuch verwendeten Begriffe beziehen sich auf das Programm JUGEND oder haben eine spezifische Bedeutung im
europäischen Kontext. Es folgen einige grundlegende Begriffsbestimmungen:
Mitgliedstaaten
 | Die 15 Länder, die der Europäischen Union angehören
(siehe Länderliste in Abschnitt B.2). |
EFTA/EWR-Staaten
 | Die 3 Länder, die der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören (siehe Abschnitt B.2). |
Beitrittswillige oder assoziierte Länder
 | 12 beitrittswillige Länder, die sich um Aufnahme in die
Europäische Union beworben haben und uneingeschränkt an allen Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND teilnehmen
(siehe Abschnitt B.2). |
Programmländer
 | Die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA/EWR-Staaten und die assoziierten
Länder. Diese Länder können uneingeschränkt an sämtlichen Aktionen im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND teilnehmen
(siehe Abschnitt B.2). |
Drittländer
 | Staaten, die weder der Europäischen Union noch EFTA/EWR angehören
und keine assoziierten Länder sind. Sie können an den Aktionen 1, 2 und 5 des Aktionsprogramms JUGEND
teilnehmen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen und Verfahren einhalten
(siehe Länderliste in Abschnitt B.3). |
Partnerländer des Mittelmeerraums
 | Die 12 außergemeinschaftlichen Länder, die an das Mittelmeer angrenzen oder als dem Mittelmeerraum
zugehörig betrachtet werden und am Jugendaktionsprogramm Europa\Mittelmeer (Euro-Med) teilnehmen
(siehe Abschnitt B.3). |
Euro-Med
 | Abkürzung für das "Jugendaktionsprogramm Europa\Mittelmeer". An diesem Programm sind 15 Mitgliedstaaten der EU und 12
Partnerländer des Mittelmeerraums beteiligt. |
GUS
 | Gemeinschaft unabhängiger Staaten (ehemalige Mitgliedstaaten der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken, UdSSR). |
Nationale Agenturen
 | Von den nationalen Behörden in den einzelnen Programmländern
eingerichtete Strukturen, welche die Europäische Kommission bei der Leitung des Programms
unterstützen und
für die Durchführung des Großteils des Aktionsprogramms JUGEND verantwortlich sind
(siehe detaillierte Liste der Kontaktadressen im Anhang). |
Nationale Koordinatoren
 | Von den Nationalen Behörden in den Euro-Med-Partnerländern
eingerichtete Strukturen, welche die Durchführung des Jugendaktionsprogramms Europa\Mittelmeer
zu ermöglichen (siehe detaillierte Liste der Kontaktadressen im Anhang). |
Nicht formale Bildung
 | An den Projekten im Rahmen des Aktionsprogramms JUGEND beteiligen sich Jugendliche auf freiwilliger
Basis. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, außerhalb der formalen Bildungs- und Ausbildungssysteme neue Kenntnisse und
Fähigkeiten zu erwerben. Obwohl Jugendprojekte kein Bestandteil der formalen Bildung
sind, beruhen doch sie auf einem sorgfaltig geplanten Programm für die persönliche
und soziale Bildung der Teilnehmer und bedienen sich der Methoden des interkulturellen
Lernens. |
EFD
 | Abkürzung für Europäischer Freiwilligendienst. |
Benachteiligte Jugendliche
 | Jugendliche, die aus kulturellen, geografischen oder
sozioökonomischen Gründen oder aufgrund eine Behinderung benachteiligt sind. Die
verstärkte Einbindung solcher Jugendlicher in die Aktivitäten des Aktionsprogramms JUGEND hat
Priorität für die Europäische Kommission. |
Gemeinschaftszuschuss
 | Finanzieller Beitrag des Aktionsprogramms JUGEND zu den
ausgewählten Jugend-Projekten.
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