|
Neben den in Kapitel C beschriebenen allgemeinen Zielsetzungen und Kriterien haben Jugendaustauschprojekte mit
Drittländern auch die folgenden spezifischen Kriterien zu erfüllen:
 | Sie müssen multilateral sein, d.h. es müssen mindestens vier Länder daran
teilnehmen.
|
 | Es müssen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten daran teilnehmen.
|
 | Es müssen mindestens zwei Drittländern aus derselben Region daran
teilnehmen.(10)
|
 | Das Verhältnis zwischen Programmländern und Drittländern im Projekt sollte ausgewogen
sein. Die nationalen Gruppen sollten nach Möglichkeit gleich viele Teilnehmer
umfassen.
|
Eingehende Informationen über die Gemeinschaftszuschüsse und die Regeln für die
Gewährung dieser Zuschüsse finden Sie in Abschnitt C.9.
(10) An Projekten mit Russland müssen in Anbetracht der Groesse sowie der geografischen und ethnischen Vielfalt dieses Landes keine weiteren
Drittländer beteiligt sein. Allerdings muss Russland von zwei Partnerorganisationen vertreten
sein, die grundsätzlich aus zwei verschiedenen Regionen innerhalb des Landes kommen
sollten.
|