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Wie können die Projekte strukturiert sein?
An EFD-Projekten mit Drittländern muss mindestens ein EU-Mitgliedstaat beteiligt
sein; sie können folgendermaßen zusammengesetzt sein:
 | ein Entsendeland und ein Aufnahmeland (bilaterales Projekt)
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 | mehrere Entsendeländer und ein Aufnahmeland
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 | mehrere Entsendeländer und mehrere Aufnahmeländer in derselben Region |
Der zweite Projekttyp wird nachdrücklich empfohlen. Dies gilt insbesondere für
Projekte, die in Drittländern stattfinden, in denen keine von den Nationalen Agenturen organisierten Schulungen angeboten
werden. Die Gegenwart einer Gruppe von Freiwilligen unterschiedlicher Nationalität
im selben Land wird es ermöglichen, gemeinsame Schulungen (Schulung nach der
Ankunft, Halbzeit- und nach Möglichkeit Abschlussbewertungen) durchzuführen. Zudem erhalten die Freiwilligen
während ihres Aufenthalts im Aufnahmeland Unterstützung seitens anderer
Freiwilliger.
Wer kann an solchen Projekten teilnehmen?
Jugendliche aus den Programmländern können an EFD-Projekten in Drittländern
teilnehmen.
Jugendliche aus Drittländern können an EFD-Projekten in Programmländern, nicht jedoch an Projekten in anderen
Drittländern teilnehmen.
Jugendliche aus EWR/EFTA-Ländern und beitrittswilligen Ländern können nicht an bilateralen
EFD-Aktivitäten in Drittländern teilnehmen. Dasselbe gilt umgekehrt für Jugendliche aus
Drittländern.
Worin bestehen die spezifischen Auswahlkriterien?
Neben den in Kapitel D beschriebenen allgemeinen Zielsetzungen und Kriterien haben
EFD-Projekte mit Drittländern auch die folgenden spezifischen Kriterien zu erfüllen:
 | Zahl der Freiwilligen
1-20 Freiwillige pro Bewerbung.
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 | Zahl der Freiwilligen pro Aufnahmeorganisation
Die Zahl der Freiwilligen pro Aufnahmeorganisation sollte auf 4 beschränkt sein, wobei nicht mehr als 2 aus demselben Land kommen
dürfen.
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 | Zusammensetzung der Entsendeländer
Wenn ein Projektantrag mehr als 2 Freiwillige beinhaltet, sollten diese aus verschiedenen
Ländern kommen, wobei sie zahlenmäßig ausgewogen sein sollten.
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 | Dauer des Freiwilligendienstes
Im Normalfall 6 bis 12 Monate. Sollten Schwierigkeiten mit der Erteilung langfristiger Visa
auftreten, so können auch kürzere Projekte mit einer Mindestdauer von 3 Monaten
unterstützt werden.
Aktivitäten von kurzer Dauer (3 Wochen bis 6 Monate) sind nur dann forderungswürdig, wenn sie dazu
dienen, benachteiligten Jugendlichen Zugang zum Europäischen Freiwilligendienst zu
geben.
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 | Schulung
Für alle Freiwilligen sind gemeinsame Schulungen vor der Abreise und nach der Ankunft sowie
Halbzeit- und nach Möglichkeit auch Abschlussbewertungen zu organisieren (siehe Abschnitt D.5).
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Wie leitet man EFD-Projekte mit Drittländern in die Wege?
Anders als bei den EFD-Projekten in Programmländern (Abschnitt D.9) gibt es keine Datenbank
für die EFD-Aufnahmeorganisationen in Drittländern.
Wenn Sie ein Freiwilliger/eine Freiwillige sind
Wenn Sie noch keine Aufnahmeorganisation gefunden haben, sollten Sie zunächst eine potenzielle Entsendeorganisation in Ihrem Land ausfindig
machen, die Kontakte zu Organisationen in dem Land hat, in dem Sie Ihren Freiwilligendienst absolvieren
möchten.
Wenn Sie bereits eine Organisation kennen, die daran interessiert ist, Sie als
Freiwillige/n aufzunehmen, sollten Sie diese Organisation mit einer potenziellen Entsendeorganisation in Ihrem Land in Kontakt
bringen.
Sobald die Partnerschaft zwischen Entsende- und Aufnahmeorganisation hergestellt
ist, können Sie gemeinsam mit den beiden Organisationen Ihr Projekt gestalten und den Antrag auf einen Zuschuss
vorbereiten. Dieser Antrag muss von einer in einem Programmland oder in einem Partnerland im Mittelmeerraum
ansässigen Organisation eingereicht werden. Sie sollten auch Kontakt zu europäischen
Nichtregierungsorganisationen im Jugendbereich aufnehmen, die unter Umständen nach Freiwilligen
für bereits bewilligte EFD-Projekte suchen. Die Nationalen Agenturen (oder Nationalen
Koordinatoren) dürften in der Lage sein, Ihnen bei Ihrer Suche nach geeigneten Organisationen zu
helfen.
Wenn Sie eine Entsendeorganisation sind
Der Ausgangspunkt für ein EFD-Projekt mit einem Drittland ist oft eine bestehende Partnerschaft zwischen
Entsende- und Aufnahmeorganisationen. Eine solche Partnerschaft kann beispielsweise auf kulturellen
Austauschinitiativen, Städtepartnerschaften, Partnerschaften zwischen internationalen
Jugendorganisationen, Solidaritätsinitiativen oder Entwicklungskooperationen
beruhen.
Die Aufnahmeorganisationen benötigen keine spezifische Genehmigung der Europäischen
Kommission, um ein Projekt zu beantragen. Die Beurteilung der Aufnahmeorganisation erfolgt im Rahmen der Gesamtbewertung des
Projektantrags.
In einigen Fallen durften die Nationalen Agenturen oder Nationalen Koordinatoren in der Lage
sein, Ihnen bei der Suche nach Partnerorganisationen zu helfen, insbesondere nach Organisationen in der EU und in den
Partnerländern des Mittelmeerraums. Die Entsende- und Aufnahmeorganisationen planen
(in manchen Fällen gemeinsam mit einem Koordinator) das Projekt und bereiten die Bewerbung
vor. Sofern er oder sie bereits feststeht, sollte der/die Freiwillige in die Vorbereitung des Projektantrags eingebunden
werden. Allerdings kann der/die Freiwillige auch erst gesucht werden, nachdem das Projekt bewilligt
ist. 
Wie werden die Schulungen organisiert?
Die Schulung der Freiwilligen ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines EFD-Projekts
(siehe Abschnitt D.5).
Die Organisation, die das Projekt koordiniert (d.h. die Organisation, die den Projektantrag
stellt), hat dafür zu sorgen, dass alle an einem Projekt beteiligten Freiwilligen vor der Abreise und nach der Ankunft eingeschult werden und dass sie entweder individuell oder in Gruppen an den Halbzeitbewertungstreffen
teilnehmen.
Die von den Nationalen Agenturen organisierten Schulungen sollten soweit wie möglich
genutzt werden, und zwar sowohl von Freiwilligen aus den Programmländern
(Schulung vor der Abreise) als auch von Freiwilligen aus Drittländern
(Einschulung nach der Ankunft und Halbzeitbewertung).
Eingehende Informationen über die Gemeinschaftszuschüsse und die Regeln für die
Gewährung von
Zuschüssen finden Sie in Abschnitt D.12.
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