 | Aktivität 9 (Unterstützung von Qualität und Innovation) ist nicht für die Drittländer-Kooperation
forderungswürdig. Aktivitäten zur Unterstützung von Aktion 3 oder Aktion 4 des Aktionsprogramms JUGEND sind ebenfalls nicht
forderungswürdig. |
 | Die Aktivitäten müssen multilateral sein, d.h. sie müssen mindestens vier
Länder einbeziehen. |
 | Sie müssen mindestens zwei Programmländer einbeziehen (von denen mindestens einer ein Mitgliedstaat der EU sein
muss). |
 | Sie müssen mindestens zwei Drittländer aus derselben Region einbeziehen . |
 | An den Aktivitäten 1 (praktische Schulungserfahrungen/Job shadowing) und 2
(Vorbereitungsbesuche) sowie den Aktivitäten zur Entwicklung des EFD mit Drittländern
können nur zwei oder drei Partnerländer teilnehmen; sie werden auf nationaler Ebene
ausgewählt. |
 | Das Verhältnis zwischen Programmländern und Drittländern im Projekt sollte ausgewogen
sein. Die Gruppen sollten ungefähr gleich viele Teilnehmer umfassen.
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