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Die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses beruht auf dem Prinzip der
Kofinanzierung, die andere öffentliche und/oder private Beiträge voraussetzt. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht
sämtliche Projektkosten tragen. Der Beitrag der Organisatoren/Teilnehmer kann in
Geld- oder Sachleistungen oder in einer Kombination von beiden bestehen.
Die Berechnung des Gemeinschaftszuschusses erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen
Reisekosten und
außergewöhnlichen Kosten. Für alle anderen Projektkosten werden Festbeträge zur
Verfügung gestellt. Dazu kommen Pauschalbeträge pro Teilnehmer und Tag. Die Berechnung der
Pauschalbeträge erfolgt aufgrund der Zahl der Nächte, auf die ein voller Aktivitätstag folgt. Die maximalen
Festbeträge und Pauschalbeträge gehen aus Abschnitt G.7
hervor; allerdings können diese Beträge abhängig vom Programmland, in dem der Projektantrag gestellt
wird, unterschiedlich hoch ausfallen.
Mit Ausnahme von Reisekosten und außergewöhnlichen Kosten ist der Gemeinschaftszuschuss zu den
Aktivitäten nicht direkt mit spezifischen Kosten verknüpft, sondern beruht auf
Festbeträgen, die keinen Nachweis der Ausgaben erfordern. Die Begünstigten können
den Zuschuss nach eigenem Ermessen verwenden, solange sie die in den Tabellen in den Abschnitten G.6 und G.7 festgehaltenen Verpflichtungen
erfüllen.
Dieser Finanzierungsmechanismus soll den Bewerbern die Einschätzung des zu erwartenden Zuschusses und eine realistische Planung der
Aktivität erleichtern.
Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der Ziele und der Art jener Aktivitäten
enthalten, für die der Zuschuss verwendet werden soll. Dies ist eines der
Elemente, die wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung des Projekts haben.
Aktivitäten 1 bis 6
Diese Aktivitäten werden auf der Grundlage von Festbeträgen und Pauschalbeträgen
kofinanziert, da sie sich durch eine beschränkte Dauer und eine beschränkte Teilnehmerzahl
auszeichnen. Bei diesen Festbeträgen und Pauschalbeträgen handelt es sich um Höchstbetrage, die
abhängig von den nationalen Gegebenheiten angepasst werden können
(Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Nationalen Agentur).
Aktivitäten 7 bis 9
Die Zuschüsse für diese Aktivitäten beruhen auf den tatsächlichen Kosten und sollten 50 % der Gesamtkosten des Projekts nicht
übersteigen.
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