Finanzierung Wie


Die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses beruht auf dem Prinzip der Kofinanzierung, die andere öffentliche und/oder private Beiträge voraussetzt. Das Aktionsprogramm JUGEND kann nicht sämtliche Projektkosten tragen. Der Beitrag der Organisatoren/Teilnehmer kann in Geld- oder Sachleistungen oder in einer Kombination von beiden bestehen. 

Die Berechnung des Gemeinschaftszuschusses erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Reisekosten und außergewöhnlichen Kosten. Für alle anderen Projektkosten werden Festbeträge zur Verfügung gestellt. Dazu kommen Pauschalbeträge pro Teilnehmer und Tag. Die Berechnung der Pauschalbeträge erfolgt aufgrund der Zahl der Nächte, auf die ein voller Aktivitätstag folgt. Die maximalen Festbeträge und Pauschalbeträge gehen aus Abschnitt G.7 hervor; allerdings können diese Beträge abhängig vom Programmland, in dem der Projektantrag gestellt wird, unterschiedlich hoch ausfallen. 

Mit Ausnahme von Reisekosten und außergewöhnlichen Kosten ist der Gemeinschaftszuschuss zu den Aktivitäten nicht direkt mit spezifischen Kosten verknüpft, sondern beruht auf Festbeträgen, die keinen Nachweis der Ausgaben erfordern. Die Begünstigten können den Zuschuss nach eigenem Ermessen verwenden, solange sie die in den Tabellen in den Abschnitten G.6 und G.7 festgehaltenen Verpflichtungen erfüllen.

Dieser Finanzierungsmechanismus soll den Bewerbern die Einschätzung des zu erwartenden Zuschusses und eine realistische Planung der Aktivität erleichtern.
 
Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der Ziele und der Art jener Aktivitäten enthalten, für die der Zuschuss verwendet werden soll. Dies ist eines der Elemente, die wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung des Projekts haben.

Aktivitäten 1 bis 6

Diese Aktivitäten werden auf der Grundlage von Festbeträgen und Pauschalbeträgen kofinanziert, da sie sich durch eine beschränkte Dauer und eine beschränkte Teilnehmerzahl auszeichnen. Bei diesen Festbeträgen und Pauschalbeträgen handelt es sich um Höchstbetrage, die abhängig von den nationalen Gegebenheiten angepasst werden können (Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Nationalen Agentur).

Aktivitäten 7 bis 9 

Die Zuschüsse für diese Aktivitäten beruhen auf den tatsächlichen Kosten und sollten 50 % der Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen.

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